Betriebsvereinbarung Fürsorgegespräch
BeitragZwischen
der Firma Merck KGaA, gleichzeitig handelnd im Namen und in Vertretung für alle Gesellschaften des Gemeinschaftsbetriebs Merck
- nachfolgend jeweils einzeln und alle gemeinsam als „Merck" bezeichnet -
und
dem Gemeinschaftsbetriebsrat Merck
- nachfolgend „BR" -
wird vereinbart, die Laufzeit der als Anlage beigefügten Betriebsvereinbarung „Fürsorgegespräch" vom 19. März 2015 bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. Im Übrigen bleiben die Regelungen der vorgenannten Betriebsvereinbarung unverändert.
Darmstadt, den 11. Januar 2022
Merck KGaA
Merck KGaA
ppa.
i. V
Gemeinschaftsbetriebsrat
gez. Cordula Passing
gez. Thomas Pein
gez. Sascha Held
Anlage
Betriebsvereinbarung „Fürsorgegespräch" vom 19. März 2015
Betriebsvereinbarung
Fürsorgegespräch
Zwischen
der Firma Merck KGaA
- nachfolgend: Merck –
und
dem Betriebsrat Darmstadt / Gernsheim der Merck KGaA
- nachfolgend: BR -
wird die nachfolgende Betriebsvereinbarung zur Einführung des Gesprächstyps Fürsorgegespräch vereinbart:
Präambel
Das Fürsorgegespräch hat einen präventiven Charakter und ist Bestandteil eines gesundheitsförderlichen Führungsstils. Es dient der Förderung der Kommunikation sowie der konstruktiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Mitarbeiter* und Führungskraft. Zur gesundheitsorientierten Personalführung gehört es, einer Verfestigung von Problemen vorzubeugen, indem Unterstützung seitens der Führungskraft angeboten wird. Das Fürsorgegespräch ist ein geeigneter Rahmen, um Erkenntnisse zu gewinnen, ob, wo und wie dem Mitarbeiter von Unternehmensseite Unterstützung angeboten werden kann und evtl. Vereinbarungen zum Lösungsbeitrag des Mitarbeiters zu treffen.
Von dieser Regelung unberührt bleiben andere Formen von Gesprächen, wie sie zu gegebenen Anlässen zwischen Führungskraft und Mitarbeiter geführt werden können.
Geltungsbereich
Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Mitarbeiter der Merck KGaA an den Standorten Darmstadt und Gernsheim, mit Ausnahme der leitenden Angestellten gemäß § 5 Abs. 3 BetrVG.
Soweit in dieser Vereinbarung von männlichen Personen gesprochen wird, sind immer auch weibliche Personen gemeint.
Ziele eines Fürsorgegesprächs
Das Fürsorgegespräch ist ein Vertrauensvolles Vier-Augen-Gespräch" zwischen dem Mitarbeiter und der Führungskraft, in dem Veränderungen und Auffälligkeiten frühzeitig erkannt, klar thematisiert und lösungsorientiert angesprochen werden sollen.
Ziel des Fürsorgegesprächs ist, mit dem Mitarbeiter evtl. Probleme im persönlichen, gesundheitlichen oder sozialen Bereich zu besprechen, für welche die Führungskraft am Arbeitsplatz Anzeichen wahrgenommen hat. In diesem Gespräch soll geklärt werden, ob die Führungskraft oder andere Stellen des Unternehmens sachgerechte Hilfe anbieten können.
Es obliegt der freien Entscheidung des Mitarbeiters, ob er etwaige Probleme seiner Führungskraft mitteilen beziehungsweise Hilfsangebote annehmen möchte.
Das Fürsorgegespräch hat keinen disziplinarischen Charakter.
Gesprächspartner
Das Fürsorgegespräch wird grundsätzlich durch den unmittelbaren Vorgesetzten durchgeführt. Unmittelbarer Vorgesetzter ist derjenige, der einem oder mehreren Mitarbeitern im Rahmen seiner Befugnisse Arbeitsanweisungen gibt, Tätigkeiten kontrolliert und in direkter Linie für Arbeitsergebnisse verantwortlich ist (z.B. Meister, Laborleiter, Gruppenleiter, Koordinatoren).
Anlass und Inhalt eines Fürsorgegesprächs
Anlass für das Führen eines Fürsorgegesprächs ist die Wahrnehmung von Verhaltensänderungen oder Auffälligkeiten am Arbeitsplatz, die auf persönlichen, gesundheitlichen oder sozialen Problemen bei einem Mitarbeiter beruhen könnten. Ebenso kann die Wahrnehmung von Überlastung oder Unterforderung des Mitarbeiters in einem Fürsorgegespräch besprochen werden.
Mögliche Anlässe können zum Beispiel sein:
•
Aggressionen oder Konflikte
•
Leistungsabfall, Flüchtigkeitsfehler, Konzentrationsstörungen
Offensichtlich krank am Arbeitsplatz
•
Häufigkeit der Fehltage oder Systematik der Fehlzeiten
Ungepflegtes Erscheinungsbild
•
Psychische oder physische Erschöpfung
•
Auswirkungen aus dem privaten Umfeld (z. B. Pflege, Todesfall, Trennung)
In diesem vertrauensvollen Gespräch wird eine Rückspiegelung der selbst wahrgenommenen Auffälligkeiten und der Vermutung von Problemen gegeben und es werden bei Bedarf sachgerechte Hilfsangebote eruiert.
Die Führungskraft soll kein Therapeut oder bester Freund sein, aber im Rahmen seiner Rolle Anteilnahme zeigen und Hilfsangebote, evtl. auch durch weitere Stellen, wie Sozialberatung, Werksarzt, HR Business Partner, Betriebsrat etc., suchen und anbieten.
Rahmenbedingungen für ein Fürsorgegespräch
Die Rahmenbedingungen für ein Fürsorgegespräch sind:
•
Das Fürsorgegespräch ist für den Mitarbeiter freiwillig.
Das Gespräch findet während der Arbeitszeit in einem störungsfreien Umfeld statt.
Für die Dauer des Gesprächs ist darauf zu achten, dass genügend Zeit disponiert wurde.
Die Gesprächspartner sollen offen und vorurteilsfrei in das Gespräch gehen.
•
Die Vertraulichkeit des Gesprächs muss gewährleistet sein.
Besonders der Führungskraft obliegt die Aufgabe der Steuerung eines dialoggeführten und angstfreien Gesprächs.
Das Gespräch kann jederzeit auch vom Mitarbeiter beendet werden.
•
Die Gesprächsinhalte werden nicht dokumentiert.
Vertraulichkeit des Gesprächs
Der Inhalt des Fürsorgegesprächs bleibt vertraulich. Personenbezogene Auskünfte (z.B. gegenüber Hilfsstellen) sind nur mit schriftlichem Einverständnis des Mitarbeiters erlaubt.
Sollten in dem Gespräch Arbeitsvertragsverletzungen offenkundig werden, wird der Mitarbeiter auf diese Pflichtverletzung hingewiesen und ihm Gelegenheit zum Abstellen dieser Pflichtverletzung gegeben. Sollte die Führungskraft anschließend weitere, spätere Pflichtverstöße feststellen, so soll diese darauf in geeigneter Weise, auch disziplinarisch, reagieren und die geeigneten Stellen einbeziehen können.
Fortbildung der Führungskräfte
Um einen einheitlichen Standard sicherzustellen, werden alle neuen Führungskräfte in der Durchführung von Fürsorgegesprächen geschult.
Mitarbeiter, die bereits vor Einführung dieser Gesprächsform Führungsaufgaben wahrgenommen haben, sollen ebenfalls an dieser Schulung teilnehmen.
Umgang mit Störungen in der Gesprächsführung
Sollten Mitarbeiter mit der Durchführung von Fürsorgegesprächen unzufrieden sein, können Sie sich selbstverständlich sowohl an Human Resources, die Sozialberatung oder den Betriebsrat wenden. Betriebsrat und Human Resources verständigen sich darüber, wie Beschwerden am wirksamsten begegnet werden kann. Die Sozialberatung ist bei Themen, die Ihre Tätigkeitsfelder betreffen, zu informieren.
Schlussbestimmungen
Die Betriebsparteien verständigen sich über die Erfahrungen mit dem Fürsorgegespräch und dessen Regelung und einigen sich über die weitere Vorgehensweise.
Diese Betriebsvereinbarung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2015 erneut in Kraft und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf und ohne Nachwirkung, am 31. Dezember 2015.
Darmstadt, den 19. März 2015
Merck KGaA
ppa
Betriebsrat
gez. Frank Joseph
gez. Thomas Pein
gez, Michael Fletterich
Dieser Artikel wurde von Merckgroup erstellt und zuletzt am aktualisiert.
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