Rechtliches zu haushaltsnahen Dienstleistungen
BeitragDieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte wende dich für individuelle Beratung an deinen Anwalt bzw. deine Anwältin oder an deine Steuerberatung.
Arbeitsverhältnisse und Selbstständigkeit
Je nach Höhe des regelmäßigen Gehalts / Lohns und der Gestaltung des Arbeitsverhältnisses, kann es sich um einen Minijob, Midijob (auch "Übergangsbereich" oder "Gleitzone") oder eine gewöhnliche Festanstellung handeln. Hiervon hängen unter anderem ab: Die Pflichten zur und die Höhe der Sozialversicherung, Unfallversicherung und Lohnsteuer sowie die entsprechenden Meldewege.
Aktuelle Informationen:
- zu Minijobs bei der Minijob-Zentrale
- zu allen drei Arbeitsmodellen im Informationsportal für Arbeitgeber der Sozialversicherung
Alternativ kannst du eine selbstständige oder gewerblich tätige Person engagieren. Dann handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, und die angestellte Person ist selbst für die Beiträge zur Sozialversicherung usw. verantwortlich. Die Bezahlung läuft dann über Rechnungen, die dir von der arbeitnehmenden Person ausgestellt werden. Achte in einer solchen Konstellation darauf, dass es sich nicht um eine Scheinselbstständigkeit handelt (die in Wahrheit doch ein Angestelltenverhältnis darstellt).
Die folgenden Abschnitte beziehen sich auf ein Angestelltenverhältnis.
Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag sollte so konkret und verbindlich wie möglich gestaltet sein und mindestens Angaben zu folgenden Aspekten enthalten:
- Beginn und Dauer, ggf. Dauer der Probezeit, sowie Regelungen zur Kündigung
- die genauen Aufgaben inkl. Regelungen zu Ausnahmen (z. B. kurzfristige Nachtbetreuung o.ä.)
- die genauen Arbeitszeiten; das heißt wie viel, aber auch zu welchen Tagen und Zeiten
- Art und Höhe der Vergütung und wie diese ausgezahlt wird, ggf. inklusive Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder auch Fahrtkosten. Halte unbedingt den aktuell gültigen Mindestlohn ein.
- Regelungen für Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft
- Regelungen zu weiteren Tätigkeiten
Betriebsnummer
Die Betriebsnummer benötigst du bei der erstmaligen Einstellung einer oder eines Angestellten. Diese erhältst du vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit.
Finanzamt
Je nach Art der Beschäftigung wird Lohnsteuer fällig. Setze dich hierfür am besten mit deinem zuständigen Finanzamt in Verbindung.
Auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern findest du heraus, welches Finanzamt für dich zuständig ist.
Versicherungen
Sozialversicherung
In der Regel musst du die Beschäftigung bei der gesetzlichen Krankenkasse der oder des Angestellten anmelden. An diese musst du auch die regelmäßigen Beitragsnachweise senden und Beiträge zahlen. Sämtliche Meldungen werden elektronisch über das Programm sv.net abgewickelt.
Von der Krankenkasse erhältst du auf Nachfrage nähere Informationen zu den anfallenden Beiträgen.
Unfallversicherung
Zuständig für Beschäftigungen im privaten Haushalt sind die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung findest du den zuständigen Träger inkl. Kontaktdaten sowie eine telefonische Beratung.
Besonderheiten des Minijobs
Einen Minijob meldest du abweichend von den vorigen Absätzen bei der Minijob-Zentrale an (s. Link oben). Hierüber werden die Sozial- und Unfallversicherung sowie weitere Abgaben abgewickelt (sog. Haushaltscheckverfahren). Meldungen bei weiteren Stellen sind nicht nötig.
Haftpflichtversicherung
Es ist empfehlenswert, sich gegen Sach- oder Personenschäden in deinem Haushalt zu versichern, die durch die Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung entstehen. Deine private Haftpflichtversicherung deckt diese meist nicht ab, da es sich um Schäden in deinem eigenen Haushalt handelt. Auch die Versicherung der Haushaltshilfe haftet gewöhnlich nicht, wenn der Schaden im Rahmen des Arbeitsverhältnisses entsteht.
Dieser Artikel wurde von Evermood erstellt und zuletzt am aktualisiert.