BEM: An Teilnahme berechtigte Personen

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Wenn du im Laufe von insgesamt 12 Monaten länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig warst, steht dir ein BEM zu. Gezählt werden dabei alle Tage, an denen du arbeitsunfähig warst - unabhängig davon, ob eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt oder nicht.
Auch Zeiten einer medizinischen Rehabilitation werden mitgerechnet, wenn in dieser Zeit Arbeitsunfähigkeit besteht. Die Art deiner Erkrankung spielt dabei keine Rolle.
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