Was ist BEM?

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Seit Dezember 2016 verpflichtet der Gesetzgeber die Unternehmen in Deutschland, ihren Mitarbeitern bei Bedarf ein Wiedereingliederungsverfahren nach langer Krankheit anzubieten. Der Bedarf entsteht, wenn ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres in Summe oder ununterbrochen länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, also krankgeschrieben ist. Beim Eintreten eines solchen Falls wird der Mitarbeiter vom Team der Präventions- und Eingliederungsberatung (PEB) angeschrieben und kann dann das BEM annehmen. Ob er oder sie das tut, ist jedem freigestellt. Jeder Mitarbeiter kann außerdem bei Bedarf ein präventives BEM anstoßen, um eine längere Arbeitsunfähigkeit zu verhindern.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) verläuft in der Regel nach einem bestimmten Muster. Die wichtigsten Schritte findest du nachfolgend zusammengefasst:

1. Das Einstiegsgespräch

Das erste Gespräch findet in der Regel nur zwischen dir und dem oder der BEM-Beauftragten des Unternehmens statt. Nur auf deinen ausdrücklichen Wunsch nehmen hier bereits andere Personen wie die Mitarbeiter:innenvertretung teil. Im Gespräch wird die weitere Vorgehensweise abgestimmt und protokolliert. Das Protokoll erhalten nur du und der oder die BEM-Beauftragte.

2. Erfassen der Ausgangssituation

In einem vertrauensvollen Gespräch werden mit dir die Ursachen für die Fehlzeiten und die Auswirkungen festgestellt, um gegebenenfalls einen Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen zu erkennen (Situationsanalyse).

3. Festlegen weiterer Teilnehmer:innen

Das Ergebnis des ersten Gesprächs kann die Einberufung einer zweiten Gesprächsrunde mit weiteren Personen sein. Hier kommen z. B. folgende Personen in Betracht:
  • Mitarbeiter:innen Vertretung
  • Betriebsarzt oder Ärztin
  • die unmittelbare Führungskraft
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Personalabteilung
  • Schwerbehindertenvertretung
Es können auch externe Stellen, z. B. Krankenkassen, Berufsgenossenschaft, Integrationsämter, Arbeitsagenturen oder auch andere weitere Personen einbezogen werden. Dies geschieht natürlich nur mit deiner Zustimmung.

4. Entwicklung von Lösungsansätzen und Perspektiven

Gemeinsam werden – gegebenenfalls auch in weiteren Gesprächen – mögliche Lösungsansätze und Perspektiven entwickelt, wie beispielsweise:
  • Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation Behinderungsgerechte
  • Arbeitsplatzgestaltung Verbesserung der technischen/ergonomischen
  • Ausstattung des Arbeitsplatzes (zusätzliche Hilfsmittel) Verringerung
  • der Arbeitsbelastungen (organisatorische Veränderungen, Teilzeit, technische Verbesserungen)
  • Arbeitsversuch
  • Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz
  • Schulung und Qualifikationsmaßnahmen Soweit Maßnahmen den Zielen des BEM dienen, werden sie mit dir konkret vereinbart und anschließend fair und konstruktiv umgesetzt. Auch die Wirkung der Maßnahmen wird überprüft, um gegebenenfalls Korrekturen vornehmen zu können.

5. Ende des BEM

Das BEM ist abgeschlossen, wenn die vorher definierten Ziele und Aufgaben erreicht wurden beziehungsweise einvernehmlich festgestellt wird, dass sich diese nicht erreichen lassen. Das Scheitern schließt ein erneutes BEM nicht aus, sofern die Voraussetzungen hierfür erneut erfüllt sind.
Dieser Artikel wurde von Merckgroup erstellt und zuletzt am aktualisiert.