Dokumentation im BEM-Prozess

Beitrag
Alle am BEM beteiligten Personen unterliegen der Schweigepflicht.
Von dir freiwillig gemachte Angaben zu Krankheitsursache und –verlauf werden als persönliche Notizen des/der zuständigen BEM-Fallmanager(in) festgehalten. 
Sämtliche BEM-Protokolle im Rahmen des BEM werden in Papierform in der vertraulichen BEM-Akte abgelegt. Zusätzlich gibt es eine Leseberechtigung in der BEM-Datenbank für die Teilnehmer des Eingliederungsteams. Die BEM-berechtigten Personen erhalten jeweils eine Ausfertigung der jeweiligen Dokumente, z.B. der Protokolle für ihre persönlichen Unterlagen. Spätestens drei Jahre nach BEM-Ende werden die Unterlagen vernichtet. Es erfolgt keine Ablage in der Personalakte. 

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