Prozessablauf BEM

Beitrag
  1. Feststellen der Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen
  2. Beauftragte Stelle des Arbeitgebers nimmt schriftlichen Erstkontakt mit dem
    BEM-berechtigten Mitarbeiter auf
  3. Fallmanager führt erstes Gespräch mit dem betroffenen Mitarbeiter, wenn
    dieser es wünscht
  4. Fallmanager lädt in Absprache mit dem betroffenen Mitarbeiter die Mitglieder
    des Eingliederungsteams ein
  5. Fallbesprechung im Eingliederungsteam (Situationsanalyse)
  6. Konkrete Maßnahmen vereinbaren
  7. Maßnahmen umsetzen
  8. Wirkung der Maßnahmen überprüfen
  9. Das BEM-Verfahren endet, wenn die Eingliederung erfolgt ist bzw. keine
    weiteren Maßnahmen mehr möglich sind. Der Mitarbeiter kann von sich aus das BEM-Verfahren jederzeit beenden.

Dieser Artikel wurde von Merckgroup erstellt und zuletzt am aktualisiert.