Prozessablauf BEM
Beitrag- Feststellen der Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen
- Beauftragte Stelle des Arbeitgebers nimmt schriftlichen Erstkontakt mit dem
BEM-berechtigten Mitarbeiter auf - Fallmanager führt erstes Gespräch mit dem betroffenen Mitarbeiter, wenn
dieser es wünscht - Fallmanager lädt in Absprache mit dem betroffenen Mitarbeiter die Mitglieder
des Eingliederungsteams ein - Fallbesprechung im Eingliederungsteam (Situationsanalyse)
- Konkrete Maßnahmen vereinbaren
- Maßnahmen umsetzen
- Wirkung der Maßnahmen überprüfen
- Das BEM-Verfahren endet, wenn die Eingliederung erfolgt ist bzw. keine
weiteren Maßnahmen mehr möglich sind. Der Mitarbeiter kann von sich aus das BEM-Verfahren jederzeit beenden.
Dieser Artikel wurde von Merckgroup erstellt und zuletzt am aktualisiert.
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